Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unikat Design Möbel Neda GmbH
Erich-Ollenhauer-Straße 184 · 65199 Wiesbaden · Deutschland
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen der Unikat Design Möbel Neda GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Sie gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Verträge sind handwerkliche Polster-, Aufpolsterungs-, Neubezugs-, Restaurations- und Reparaturarbeiten an Möbeln sowie die Beschaffung individuell bestellter Materialien (Stoffe, Leder, Kunstleder, Schaumstoffe etc.), die nach den Spezifikationen des Auftraggebers bestellt oder angefertigt werden.
(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks.
(3) Farb-, Struktur- und Materialabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen sowie materialtypische Eigenschaften (z. B. bei Naturleder) stellen keinen Mangel dar.
(4) Da es sich um individuell angefertigte und personalisierte Leistungen handelt, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Lexware Kundencenter),
mündliche Beauftragung mit anschließender konkludenter Annahme durch den Auftragnehmer.
(3) Der Auftraggeber ist an seine Auftragserteilung sieben Kalendertage gebunden.
(4) Die Auftragsbestätigung enthält Art, Umfang und Preis der beauftragten Arbeiten sowie gegebenenfalls den vereinbarten Fertigstellungstermin.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
(2) Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts fällig. Diese dient der verbindlichen Materialbestellung und Terminplanung.
(3) Die Restzahlung ist bei Fertigstellung und vor Auslieferung oder Abholung fällig.
(4) Der Auftragnehmer akzeptiert Barzahlung, EC-/Kreditkarte sowie Überweisung.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 288 BGB.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Materialien und Werkleistungen Eigentum des Auftragnehmers.
§ 5 Stornierungen, Rücktritt und Widerruf
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Materialbestellung kostenfrei stornieren.
(2) Nach erfolgter Materialbestellung kann der Auftrag nur noch gegen Erstattung der tatsächlich angefallenen Materialkosten storniert werden. Diese werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.
(3) Nach Beginn der Arbeiten ist eine Stornierung ausgeschlossen.
(4) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um maßgeschneiderte und personalisierte Werkleistungen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(5) Die Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald die Materialien bezahlt oder verarbeitet wurden.
(6) Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass es sich bei den beauftragten Leistungen um individuell gefertigte Dienstleistungen handelt, die von einem Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
§ 6 Zertifikat
(1) Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber ein Polsterzertifikat, das folgende Informationen enthält:
– Art des Möbelstücks,
– verwendete Materialien (z. B. Stoff, Leder, Schaumstoff),
– Beschreibung der Arbeiten,
– Fertigstellungsdatum.
(2) Dieses Zertifikat dient ausschließlich der Dokumentation der erbrachten Leistungen und ist nicht als Gutachten, Wertnachweis oder Urkunde zu verstehen.
(3) Es hat keinen Einfluss auf den Markt- oder Versicherungswert des Möbelstücks.
(4) Das Zertifikat wird dem Auftraggeber digital per E-Mail, WhatsApp oder über das Buchhaltungssystem Lexware zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann eine schriftliche Ausfertigung erfolgen.
§ 7 Freiwillige Garantie
(1) Der Auftragnehmer gewährt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine freiwillige Garantie auf handwerkliche Ausführungen und das verarbeitete Material.
(2) Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf handwerkliche Mängel, insbesondere:
– fehlerhafte Nähte,
– fehlerhafte Zuschnitte,
– handwerklich unsaubere Verarbeitung.
(3) Ausgeschlossen sind insbesondere:
– normale Abnutzung und Gebrauchsspuren,
– Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Pflege oder Lagerung,
– äußere Einflüsse wie Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Haustiere oder Vandalismus,
– Veränderungen durch Dritte oder eigenmächtige Reparaturen.
(4) Garantieansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden.
(5) Im Garantiefall erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers eine Nachbesserung oder Ersatzleistung.
(6) Die Garantie gilt nur für die ursprünglich erbrachte Leistung und ist nicht übertragbar.
(7) Die Garantie stellt eine freiwillige Leistung dar. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt, werden durch diese jedoch nicht erweitert.
§ 8 Lieferfristen und höhere Gewalt
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, z. B. Lieferengpässe, Streiks, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen, verlängern die Fristen angemessen.
(3) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 9 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten wird ein Abnahmetermin vereinbart. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine Mängel schriftlich angezeigt wurden.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
(3) Etwaige Beanstandungen sind unmittelbar bei der Abnahme mitzuteilen.
§ 10 Mängelrechte und Verjährung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren ab Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt, bevor weitere Rechte geltend gemacht werden können.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 12 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2025

